Geldzuwendungen

Bankverbindungen:

Sparkasse Vorderpfalz
BIC   LUHSDE6AXXX
IBAN   DE55 5455 0010 0380 1351 29
     
Vereinigte VRBank Kur- und Rheinpfalz eG
BIC   GENODE61SP
IBAN   DE73 5479 0000 0001 7115 12

 

Über Geldspenden und andere Zuwendungen erstellen wir sofort eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigung (»Spendenquittung«). Ein Stifter kann seine Jahreseinkünfte bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuerwirksam stiften (und nach zehn Jahren wiederholen). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der maximale Abzugsbetrag auf zwei Millionen Euro. Steuerlich belohnt werden auch Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke im Erbfall. Hier spart man nicht Einkommensteuer, sondern Erbschaftsteuer. Ferner: Eine Spende wird als Sonderausgabe vom Jahreseinkommen abgezogen, so dass die zu entrichtende Einkommensteuer deutlich geringer ausfällt. Die Reduktion kann im Einzelfall bis zu 45 Prozent des Spendenbetrages ausmachen.